Covid-19 Maßnahmen in der Praxis | Osteopathie und Physiotherapie finden als Grundversorgung weiterhin statt

 
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Als Osteopathin mit Grundausbildung in Physiotherapie zählt meine Dienstleistung zum System der Grundversorgung. Daher bleibt meine Praxis auch während der Lockdowns für Sie geöffnet.

Sie benötigen keinen negativen Covid-19 Test, wenn Sie zu mir zur Therapie kommen. Sollten Sie jedoch für einen anderen Termin ein negatives Covid-19 Attest benötigen, so kann ich Sie in meiner Praxis zu Beginn der Therapie testen und Ihnen am Ende ein amtlich gültiges Attest ausstellen. Ich verwende dafür Nasopharyngeale Antigen-Schnelltests, d.h ich nehme mit einem dünnen Stäbchen einen Abstrich durch die Nase im hinteren Rachen ab. Der Abstrich kitzelt, sollte aber keine Schmerzen verursachen. Ich biete die Tests zum Selbstkostenpreis an (ca. 10 Euro pro Test).

In der Praxis gelten folgende Verhaltensmaßnahmen:
1. Bertreten Sie die Praxis mit einer ffp2-Maske
2. Nach dem Eintreten desinfizieren oder waschen Sie sich bitte die Hände
3. Um längere Aufenthalte in den Warteräumen zu vermeiden kommen Sie bitte pünktlich zu ihren Terminen. Sollten Sie zu früh sein, dann gehen Sie noch eine Runde spazieren.
4. Vor dem Verlassen der Praxis desinfizieren Sie sich bitte nochmals die Hände.

Ich lüfte den Raum nach allen PatientInnen und es bestehen erhöhte Desinfektionsmaßnahmen.

Sollten Sie Fragen haben, so kontaktieren Sie mich bitte unter office@hocher.at.

 
blogjohanna hocher